Abstract
Der Barrett-Ösophagus und die Barrett-Neoplasie sind als Komplikationen der chronischen gastroösophagealen Refluxerkrankung zu werten. Zwar handelt es sich bei dem Barrett-Ösophagus um eine Präkanzerose, aber die Entartungsrate ist so niedrig, dass die endoskopische Therapie eines nicht neoplastisch veränderten Barrett-Ösophagus im Sinne einer Karzinomprophylaxe nicht indiziert ist. Bei nachgewiesener früher Barrett-Neoplasie (hochgradige intraepitheliale Neoplasie, mukosales Barrett-Karzinom) sollte eine sogenannte Zweischritttherapie erfolgen. Zunächst die endoskopische Resektion (ER) aller lokalisierbaren Läsionen, da das gewonnene Resektat histologisch untersucht werden kann und somit eine genaue Aussage über die Tumorinfiltrationstiefe sowie die Invasion der Lymph- und/oder Blutgefäße ermöglicht. Nachdem die neoplastischen Barrett-Areale reseziert sind und eine komplette lokale Remission erreicht ist, erfolgt der zweite Schritt in Form der Ablation der verbliebenen nicht neoplastischen Barrett-Schleimhaut mittels thermischer Destruktion. Durch diesen zweiten Schritt kann die Rate an metachronen und Rezidiv-Neoplasien drastisch gesenkt werden. Destruierende Verfahren sollten nur auxiliär als Ergänzung der ER zum Einsatz kommen. Die photodynamische Therapie spielt heutzutage keine Rolle mehr.