Abstract
Die Adipositas stellt per se eine der schwerwiegendsten Gesundheitsgefahren dar, die die IndustrielÄnder bedrohen. Es ist z.B. bekannt, dass eine 5–10%ige Gewichtsreduktion das Risiko fÜr die Entwicklung Adipositas-bedingter Erkrankungen signifikant reduziert. Wesentliche Voraussetzungen, dies zu beeinflussen, sind die Änderung des Essverhaltens und eine Steigerung der kÖrperlichen AktivitÄt. Diese kÖnnen ergÄnzt werden durch medikamentÖse Eingriffe, die dazu beitragen, das Essverhalten bzw. die Nahrungsassimilation zu Ändern. Sibutramin (Reductil®) – ein Inhibitor der zentralen Wiederaufnahme von Noradrenalin und Serotonin – war fÜr die Behandlung des ernÄhrungsbedingten Übergewichts im Rahmen eines umfassenden Behandlungskonzepts (u.a. Kalorienreduktion) zugelassen. Dabei ist die einmal tÄgliche Gabe von 15 mg ausreichend. Allerdings ruht diese Zulassung auf Empfehlung der European Medicines Agency (EMA) seit Januar 2010. Orlistat (Xenical®) fÜhrt Über die Inhibition der pankreatischen Lipase im DÜnndarm zu einer Fettmalabsorption. Diese Substanz ist in Verbindung mit einer leicht hypokalorischen Kost zur Behandlung von Patienten mit Adipositas ab einem Body Mass Index von >28 kg/m2 mit begleitenden Risikofaktoren zugelassen. Dabei ist eine dreimal tÄgliche Gabe von 120 mg zu den Mahlzeiten erforderlich. Nach Stopp der Behandlung ist bei beiden genannten Substanzen eine Reversion der beobachteten Gewichtsreduktion zu verzeichnen. Rimonabant (Acomplia®) ist ein selektiver Cannabinoid-Rezeptor-1-Antagonist und bot fÜr die medikamentÖse Behandlung der Adipositas einen interessanten Ansatz. Wegen des gehÄuften Auftretens von StimmungsÄnderungen mit depressiven Symptomen wurde diese Substanz in Europa 2008 vom Markt genommen. Grundvoraussetzung fÜr eine Behandlung der Adipositas mit begleitenden Risikofaktoren ist eine drastische Änderung der LebensfÜhrung (Kalorienaufnahme, kÖrperliche AktivitÄt), wobei eine UnterstÜtzung durch Medikamente wie Sibutramin oder Orlistat hilfreich sein kann. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Medikamente durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden.