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Richtlinien für Autorinnen und Autoren

Einreichung von Manuskripten

Verhaltenstherapie veröffentlicht ausgewählte experimentelle, theoretische und anwendungsbezogene Arbeiten sowie Falldarstellungen zu allen Aspekten der Verhaltenstherapie und Verhaltensmedizin.

Manuskripte müssen online eingereicht werden.

Sollten Sie Probleme mit der Online-Einreichung haben, wenden Sie sich bitte an:
Claus Steinlein
Editorial Office Verhaltenstherapie
D–97074 Würzburg
Germany
Tel. +49-931-318-8091
Fax +49-931-318-4058

Sprache

Alle Beiträge müssen in deutscher Sprache eingereicht werden. Sie werden gebeten, auf genderkonforme Schreibweise zu achten, unter Berücksichtigung der Lesbarkeit.

Für angenommene Manuskripte bietet der Verlag einen besonderen Service: Deutsch schreiben – Englisch publizieren.

Die Beiträge werden in der Printausgabe von Verhaltenstherapie auf Deutsch publiziert und parallel auf der Website der Zeitschrift auf Englisch frei zugänglich («free access») veröffentlicht. Dadurch können die Beiträge auch international rezipiert und zitiert werden. Sie können Ihre angenommenen Manuskripte entweder selbst professionell übersetzen lassen oder die Übersetzung für eine Pauschale von EUR 640,00 / CHF 736,00 / USD 736,00 über den Verlag beauftragen.

Rubriken und Umfang

Die Manuskripte sollen in 1 1/2-zeiligem Abstand, Schriftgrösse 12, mit beidseitig 3 cm Rand geschrieben sein. Bitte benutzen Sie nur ein Format für den ganzen Text (Standard).

Folgender Umfang sollte nicht überschritten werden:

Druckseiten Entspricht Zeichen*
Originalarbeiten 10 50'000
Übersichtsarbeiten 10 50'000
Kasuistik 9 45'000
Für die Praxis 9 45'000
Diskussionsforum 6 30'000
Kurzbericht 4 20'000
Fragebögen und Skalen 3 15'000

* Einschliesslich deutscher und englischer Zusammenfassung, Abbildungen, Tabellen und Literaturzitate. Pro Tabelle und Abbildung werden pauschal 1'500 Zeichen gezählt.

Für Umfangsüberschreitungen wird Ihnen als Autorin oder Autor ein Mehrkostenanteil in Rechnung gestellt.

Kasuistiken sollen für die Praxis interessante Einzelfallanalysen darstellen und folgende Punkte enthalten:

1. Beschreibung des Störungsbilds,
2. Differentialdiagnose,
3. hypothetisches Bedingungsmodell (Verhaltensanalyse),
4. Interventionsprinzipien,
5. Therapieergebnisse,
6. Schlussfolgerungen.

Innovative Behandlungsansätze sollen hervorgehoben werden. Notwendige emotionale Prozesse im Therapieverlauf sollen beschrieben werden. Angaben zu Therapieerfolgsmessungen zu verschiedenen Messzeitpunkten (prä/prozessorientiert/post) sind wünschenswert. Eine Literaturliste mit 5 Zitaten ist für Kasuistiken ausreichend.

Fragebögen und Skalen

Fragebögen und Skalen werden auf der News and Features der Zeitschrift zum freien Download veröffentlicht. Hintergrundinformationen dazu (Gütekriterien, Anwendung, Erfahrungen, etc.) erscheinen im gedruckten Heft und sollen 2 Druckseiten nicht überschreiten.

Bedingungen

Über die Annahme wissenschaftlicher Beiträge wird aufgrund mehrerer Gutachten entschieden (peer-review).

Der Verlag geht davon aus, dass eingereichte Manuskripte nicht gleichzeitig bei einem anderen Journal begutachtet werden. Die Einreichung eines Beitrags impliziert die Übertragung der Rechte auf den Verlag, falls das Manuskript angenommen wird.

Mit der Annahme des Manuskripts zur Publikation gehen alle Nutzungsrechte auf den Verlag über. Die Übertragung der Nutzungsrechte bezieht sich sowohl auf alle Print- als auch auf elektronische Offline- und Onlinemedien unter Einschluss des Internets und von Datenbanken/Datenträgern aller Art. Ohne schriftliche Genehmigung des Verlages dürfen diese Publikationen oder Teile daraus nicht in andere Sprachen übersetzt oder in irgendeiner Form mit mechanischen oder elektronischen Mitteln (einschliesslich Fotokopie, Tonaufnahme und Mikrofilm) reproduziert oder auf Datenträger oder einem Computersystem gespeichert werden.

Typographische Gestaltung und redaktionelle Bearbeitung sind dem Verlag vorbehalten.

Detaillierte Informationen zum Begutachtungsverfahren finden Sie unter What is Peer Review.

Archivierung und Selbstarchivierung

Alle Artikel werden in Portico abgelegt.

Submission Declaration

The submitting author will submit, on behalf of all authors, their manuscript for potential publication after full peer-review. All co-authors will confirm that the submitting author has authority to act on their behalf via the verification link sent out to all authors upon completion of the submission. Please refer to the Submission Declaration PDF for details.

Submission Declaration (PDF, 89 KB)

Conflict of Interest

Karger schliesst sich den Empfehlungen von ICMJE zum Thema ‘Offenlegung von finanziellen und nicht-finanziellen Beziehungen und Aktivitäten, sowie Interessenkonflikte’ an. Als Autorinnen und Autoren sind Sie verpflichtet, sämtliche Beziehungen offenzulegen, die als potenzieller Interessenkonflikt zum Zeitpunkt der Einreichung wahrgenommen werden können. Sie werden gebeten, alle Formen der Unterstützung und finanziellen Beteiligung in den letzten drei Jahren anzugeben (Einkommen aus hauptberuflicher oder beratender Tätigkeit, Honorare, Aktienbesitz und Bezugsrechte, Expertengutachten, erhaltene oder noch hängige Zuschüsse und Patente, Lizenzgebühren) – unabhängig von der jeweiligen potenziellen Relevanz für das eingereichte Manuskript. Zudem sollten auch allfällige Beziehungen nicht-finanzieller Natur deklariert werden (persönliche, politische oder berufliche), die einen potenziellen Einfluss auf das Abfassen des Manuskripts haben könnten. Die Rolle der Geldgeberinnen oder Geldgeber in Bezug auf das Studiendesign, das Sammeln, Analysieren und Interpretieren von Daten, sowie das Abfassen des Berichts – kurz, jegliche Einschränkungen in Bezug auf die Einreichung eines Berichts zur Veröffentlichung in der Zeitschrift müssen angegeben werden. Wenn die Geldgeberinnen oder Geldgeber in dieser Hinsicht keinen Einfluss hatten, muss dies in der Funding Section des Manuskripts explizit angegeben werden.

Detaillierte Informationen zur Publikationsethik und redaktionellen Prinzipien finden Sie unter Ethics and Editorial Policies.

Ethische und rechtliche Voraussetzungen

Manuskripte über Untersuchungen an Testpersonen oder Kranken müssen die Erklärung enthalten, dass das Versuchsprotokoll von einer Ethikkommission genehmigt wurde und den ethischen Standards der Deklaration von Helsinki in ihrer erweiterten Form von 1975 und ihren Zusätzen von 1983, 1989 und 1996 [JAMA 1997;277:925-926] entspricht. Zugleich muss im Manuskripttext auf die Einwilligung der Versuchsperson nach Aufklärung hingewiesen werden. Angaben, die auf die Identität der Person schliessen lassen, sind unzulässig.

Tierversuche bedürfen gleichfalls der Genehmigung und müssen den Forderungen des Tierschutzgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechen. Auf diese Genehmigung ist im Manuskript hinzuweisen. Arbeiten, die nicht aus Deutschland stammen, müssen einen vergleichbaren Hinweis tragen.

Fehlverhalten

Karger nimmt jegliche Vorwürfe von potenziellem Fehlverhalten sehr ernst und stützt sich hierbei auf die entsprechenden COPE-Guidelines. Bedenken hinsichtlich eines publizierten Artikels sollten gegenüber dem Research Integrity and Publication Ethics Management (publication.ethics[at]karger.com) vorgebracht werden. Der Verlag unternimmt alles in seiner Macht Stehende, um geäusserte Bedenken hinsichtlich eines publizierten Artikels unverzüglich auszuräumen oder, wo nötig, die Publikation eines Erratums, bzw. eines Retraction Statements in die Wege zu leiten. In Fällen von vermutetem Fehlverhalten in Forschung oder Veröffentlichung kann es unumgänglich sein, dass die Hauptschriftleitung oder der Verlag, im Einklang mit den COPE-Guidelines, Informationen austauscht mit Drittparteien, wie etwa den Institutionen oder Ethikkommissionen der Autorinnen und Autoren. COPE kann auch direkt um Rat gebeten werden.

Plagiatsrichtlinien

Ob absichtlich oder unabsichtlich, der Diebstahl geistigen Eigentums ist ein ernstes Vergehen. Wir definieren einen Artikel, der zu mindestens 25% mit einer anderen Veröffentlichung übereinstimmt, ohne sie zu zitieren, als Plagiat.
Falls Hinweise auf ein solches Vorgehen vor oder nach der Annahme eines Manuskriptes vorliegen, werden Sie die Gelegenheit bekommen, dazu Stellung zu nehmen. Wenn Ihre Argumente nicht zufriedenstellend sind, wird das Manuskript zurückgezogen und es wird Ihnen untersagt, für einen von den zust ändigen Editors zu bestimmenden Zeitraum weitere Artikel zu publizieren.

Gliederung

Titelseite: Die Titelseite muss den Titel und Kurztitel der Arbeit in Deutsch und Englisch enthalten.

Namen und Adressen: Die vollständigen Namen mit der jeweiligen Institutsangabe der Autorinnen und Autoren sowie die vollständige Postadresse der Kontaktperson mit E-Mail-Adresse sollen angegeben sein.

Schlüsselwörter: Zu einer Arbeit gehören 3-5 Schlüsselwörter (Deutsch und Englisch), die möglichst der «Medical Subjects Heading List» des Index Medicus entnommen sein sollen (die Liste ist unter www.nlm.nih.gov erhältlich).

Zusammenfassung: Jedes Manuskript muss eine englische und deutsche Zusammenfassung enthalten, die jeweils 200 Wörter nicht überschreiten. Zusammenfassungen von Originalarbeiten sind zu strukturieren in Hintergrund, Patienten und Methoden (oder Material und Methoden), Ergebnisse, Diskussionen und Schlussfolgerungen, die von Kasuistiken in Hintergrund, Fallbericht und Schlussfolgerungen.

Fussnoten: Fussnoten sollten nur in Tabellen verwendet werden.

Produkt- bzw. Markennamen: Bei ihrer ersten Erwähnung im Text müssen geschützte Produkt- und Markennamen mit einem hochgestellten ® bzw. ™ bezeichnet werden. Die Verantwortung für die korrekte Befolgung dieser Vorschrift liegt ausschließlich bei der Autorin oder dem Autor.

Abbildungen und Tabellen: Tabellen sind Teil des Textes und sollen am Ende des Manuskriptes eingefügt werden. Abbildungen sollen als separate Dateien eingereicht werden. Die Anzahl der Abbildungen und Tabellen sollte limitiert sein, sie sollen den Text illustrieren. Hinweise auf Abbildungen und Tabellen erfolgen im Text mit (fig. 1) bzw. (table 1). Im Text genannte Informationen bedürfen keiner Wiederholung in einer Tabelle.

Als Autorin oder Autor ist es Ihre Sache, die Abdruckgenehmigung für Abbildungen, Tabellen usw. aus anderen Publikationen zu beschaffen.

Die Anzahl der Abbildungen und Tabellen sollte begrenzt sein, sie sollen den Text illustrieren. Abbildungs- bzw. Tabellenverweise im Text erfolgen mit (Abb. 1) bzw. (Tab. 1). Im Text genannte Informationen bedürfen keiner Wiederholung in einer Tabelle und umgekehrt.

Halbtonabbildungen (schwarz-weiss oder farbig) müssen in der endgültigen Grösse eine Auflösung von 300 dpi haben, Strichzeichnungen 600–800 dpi.

Farbabbildungen sind möglich, es wird Ihnen jedoch ein Reproduktions- und Druckkostenanteil von EUR 380,00 / CHF 437,00 / USD 437,00 pro Abbildung in Rechnung gestellt.

Literatur

Bei Zitaten im Text werden bis zu zwei Autorinnen oder Autoren zusammen mit dem Jahr der Publikation in eckigen Klammern erwähnt. Bei drei und mehr Namen wird nur der Nachname der erstgenannten Person, gefolgt von «et al.», und der Jahreszahl notiert. Beispiel: [Sauke, 2003; Horn und Mehl, 2004; Jager et al., 2004].

Das Literaturverzeichnis soll nur die im Text zitierten Publikationen enthalten und alphabetisch nach den Namen der erstgenannten Person geordnet sein. Bei Übersichtsarbeiten sollten nicht mehr als 60 Literaturstellen angeben werden.

Zitiert werden sollen nur Arbeiten, die publiziert oder zur Publikation angenommen sind. Der Passus «in Vorbereitung» oder «persönliche Mitteilung» ist zu vermeiden.

Bitte mindestens die Namen der ersten drei Autorinnen oder Autoren jeder Arbeit angeben (Nachname und Initial, ohne Komma oder Punkt). Auf weitere Namen kann mit «et al.» hingewiesen werden.

Als Autorin oder Autor sind Sie für eine korrekte und vollständige Zitierung der Referenzen verantwortlich.

Die Abkürzung der Zeitschriftentitel erfolgt nach dem Index-Medicus-System (www.nlm.nih.gov).

Beispiele zur Abfassung von Literaturzitaten:

Zeitschriftenbeiträge: Wick, Küker W: Brain edema in neurooncology: radiological assessment and management. Onkologie 2004;27:261–266.

Artikel, die nur eine DOI-Nummer haben: Theoharides TC, Boucher W, Spear K: Serum interleukin-6 reflects disease severity and osteoporosis in mastocytosis patients. Int Arch Allergy Immunol DOI: 10.1159/000063858.

Elektronisch publizierte Artikel: Black CA: Delayed type hypersensitivity: Current theories with a historic perspective. Dermatol Online J 1999;5:7. http://dermatology.dclib.org/DOJvol5num1.

Bücher mit Herausgeberinnen oder Herausgebern: Itskovitz-Eldor J, Amit M: Human embryonic stem cells; in Blazer S, Zimmer EZ (eds): The Embryo: Scientific Discovery and Medical Ethics. Basel, Karger, 2005, pp 74–90.

Monographien: Büchler MW, Uhl W, Malfertheiner P, Sarr MG: Diseases of the Pancreas. Basel, Karger, 2004.

Digital Object Identifier (DOI)

Auf der Titelseite von jedem Artikel ist eine DOI-Nummer zu finden, die der eindeutigen Identifizierung dient. DOIs werden für die Identifizierung und Zitierung von online publizierten Artikeln ohne Band- oder Heftinformation verwendet (für detaillierte Informationen siehe www.doi.org).

Supplementary Material

Multimediadateien sowie andere Zusatzmaterialien (Tabellen, Abbildungen), die unmittelbar relevant, aber nicht wesentlich für die Schlussfolgerungen eines Artikels sind, ergänzen die Online-Version einer Veröffentlichung und steigern deren Sichtbarkeit im Internet. Diese Dateien durchlaufen ein Begutachtungsverfahren (editorial review). Die Editors behalten sich das Recht vor, den Umfang und die Länge des Supplementary Material zu begrenzen. Multimedia- und Zusatzmaterialien sollten die herstellerischen Qualitätsstandards für eine Veröffentlichung erfüllen, sodass keine redaktionelle Bearbeitung bzw. Modifikation notwendig ist. Die einzelnen Dateien sollten eine Größe von 10 MB nicht überschreiten. Abbildungen und Tabellen müssen Legenden bzw. Titel aufweisen, und alle Dateien sollten einzeln und mit klarer Kennzeichnung übermittelt werden. Im Artikel sollte auf jegliches Supplementary Material verwiesen werden. Das Zusatzmaterial erhält eine DOI-Nummer und wird online auf https://karger.figshare.com unter einer CC-BY-Lizenz zur Verfügung gestellt.

Author's ChoiceTM

Der Author's ChoiceTM Service des Karger-Verlags erhöht die Reichweite eines Artikels, indem er ihn online zur Lektüre, zum Download, zum Ausdrucken und zur gemeinsamen nicht kommerziellen Nutzung auf karger.com für alle Nutzer weltweit frei verfügbar macht (Open Access). Darüber hinaus ermöglicht Author's ChoiceTM auch, den Finanzierungsvorgaben eines jeden Forschungsprojekts zu entsprechen. Die Option ist für eine einmalige Gebühr in Höhe von CHF 3,600.00 / USD 3,950.00 / EUR 3,750.00 verfügbar, die bei der Zuschussvergabe geltend gemacht werden kann.

Kosten

Karger hat mit vielen Konsortien und Institutionen transformative Vereinbarungen getroffen, die eine vollständige oder teilweise Übernahme der Article Processing Charges (APCs) und/oder der Open-Access-Publikationsgebühren von Author's Choice beinhalten. Autorinnen und Autoren, die diesen Institutionen angehören, können in allen Karger-Zeitschriften Open Access publizieren und Open-Access-Vorgaben erfüllen, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen oder mit reduzierten APCs. Informieren Sie sich unter Publish & Access – Transformative Agreements ob Ihre Open-Access-Gebühren durch eine Vereinbarung abgedeckt sind.

Bitte beachten Sie, dass die Einhaltung der in den vorherigen Absätzen angegebenen Wortbeschränkungen keine Befreiung von den Seitengebühren garantiert. Die Seitengebühren werden auf der Grundlage der endgültigen Zeichenanzahl (mit Leerzeichen) im Hauptmanuskript und allen zugehörigen Tabellen berechnet. Abbildungen und Illustrationen werden mit einer fixen Anzahl von 2000 Zeichen pro Abbildung/Illustration gezählt. Online-Zusatzmaterial ist kostenlos

Für Manuskripte mit einem Äquivalent von bis zu 55.000 Zeichen fallen keine Gebühren an. Jede Erhöhung um 5000 Zeichen, die über diesem Limit liegt, wird mit CHF 485.00 / USD 550.00 / EUR 540.00 in Rechnung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass Mitte 2023 ein automatisches Berechnungssystem für Seitengebühren eingeführt wurde. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Redaktion der Zeitschrift.

Artikel zur Korrektur durch die Autorin oder den Autor

Führen Sie die Korrespondenz und ist nichts anderes vereinbart, so werden die lektorierten Artikel Ihnen zugeschickt und sollten schnellstmöglich zurückgesandt werden. Änderungen in den Artikeln, die über die Korrektur von Lektorierungsfehlern hinausgehen, werden Ihnen in Rechnung gestellt. Es werden keine Druckfahnen versandt.

Errata und zurückgezogene Artikel

Karger verpflichtet sich, die Richtigkeit und Integrität von wissenschaftlichen Aufzeichnungen zu wahren. In Übereinstimmung mit den COPE-Guidelines werden Publikationen gegebenenfalls zurückgezogen. Fehler in einem Artikel, die den Inhalt (wie zum Beispiel Abbildungen oder Resultate) oder die Metadaten (wie zum Beispiel die aufgelisteten Autorinnen und Autoren) betreffen, werden mithilfe eines Erratums korrigiert. Der Verlag behält sich vor, eine Gebühr zu erheben für Korrekturen, die durch die Autorinnen und Autoren entstanden sind und im letzten Proof von diesen übersehen wurden. per Email oder Error-Report-Formular, um einen Fehler in Ihrem Artikel zu melden. Folgende Angaben sind hierfür notwendig: Name der Zeitschrift, Bandnummer, Heftnummer und Seitenzahl, bzw, DOI-Nummer, falls der Artikel noch nicht gedruckt worden ist, sowie Titel des Artikels und Art des Fehlers.

Sonderdrucke

Ein Bestellformular und die Preisliste werden mit den lektorierten Artikeln versandt. Bestellungen, die nach Drucklegung bei uns eingehen, können nur zu wesentlich höheren Preisen ausgeführt werden.

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