Zusammenfassung
Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung bringt es mit sich, dass Studierende in Deutschland in stärkerem Maße auf die klinisch-praktische Patient*innen-behandlung vorbereitet werden müssen. Ein wichtiger Teil dieser berufsvorbereitenden Ausbildung besteht aus der sogenannten berufsqualifizierenden Tätigkeit (BQT): Im Rahmen dieser Seminare soll die Behandlung psychischer Störungen sowohl theoretisch als auch praktisch-übend vermittelt werden. Im Beitrag wird ein – auf 90 Studierende ausgerichtetes – Lehrkonzept vorgestellt, welches derzeit an der Ruhr-Universität Bochum geplant und favorisiert wird und das wir hier mit Fokus auf die Umsetzung der universitären (BQT II) und ambulanten Teile der BQT (BQT III) beschreiben. Zunächst werden die einzelnen Bestandteile der BQT und ihre Gliederung im Studienverlauf skizziert. Dann wird dargelegt, wie die in der BQT geforderte Wissensvermittlung in theoretischen Fallseminaren realisiert werden soll und wie die Studierenden dann im Rahmen der BQT III mittels praktischer Fallseminare und Therapieassistenzen in die Patient*innenbehandlung eingebunden werden sollen. Am Ende des Artikels wird die Personalbedarfsplanung für unser Konzept vorgestellt.