Zusammenfassung
Hintergrund: Ziel der Studie ist es, die Wirkung eines smartphonegestützten kognitiv-behavioralen Rehabilitationsnachsorgeprogramms (eATROS) für Patienten mit depressiven Störungen zu überprüfen, die mit Erfolg an einer stationären psychosomatischen Rehabilitationsmaßnahme teilgenommen hatten. eATROS dient dazu, den Behandlungserfolg zu sichern und Rückfällen vorzubeugen. Die Smartphone-Anwendung soll die Patienten in den ersten 3 Monaten nach Entlassung bei der Umsetzung ihrer antidepressiven Verhaltensstrategien unterstützen. Methoden: Die Studie wurde als prospektive Kontrollgruppenstudie realisiert, mit ambulanter, poststationärer Regelversorgung (TAU) als Kontrollbedingung (KG) und einer Experimentalgruppe (EG), die zusätzlich Nachsorge mit eATROS erhielt. In die Studie aufgenommen und den beiden Versuchsgruppen in wochenweise gebildeten Kohorten zufällig zugewiesen wurden Patienten mit affektiven Störungen als Hauptbehandlungsdiagnose, die im Zuge der Behandlung eine einzelfallstatistisch signifikante Besserung ihrer depressiven Symptomatik erzielt hatten. Patienten der EG erhielten das Angebot, eATROS in den ersten 3 Monaten nach ihrer Entlassung in Anspruch zu nehmen. Am Anfang und Ende dieser poststationären Phase wurden die Depressivität und depressionsrelevante Selbstregulationskompetenzen als Zielgrößen erhoben. Ergebnisse: Im Vergleich zu den Patienten der KG (n = 42) gelang es den Patienten der EG (n = 50) ihre während der stationären Rehabilitationsmaßnahme erreichte Reduktion der Depressionssymptomatik besser aufrechtzuerhalten. Hinsichtlich der Selbstregulationskompetenzen ließ sich die Überlegenheit der eATROS-Nachsorge gegenüber der KG für 2 der 5 eingesetzten Skalen nachweisen: Die Patienten der eATROS-Nachsorge wiesen eine günstigere Entwicklung ihrer Kompetenzen auf, sich selbst zu motivieren und Absichten umzusetzen, als die Patienten der KG. Diskussion: Die Wirkkomponenten der eATROS-Intervention werden diskutiert und Möglichkeiten und Grenzen für den Transfer in die Versorgungspraxis erörtert. Schlussfolgerung: Die Ergebnisse sprechen - mit methodischen Einschränkungen - für die Überlegenheit der smartphonegestützten Rehabilitationsnachsorge gegenüber poststationärer Regelversorgung allein.