Abstract
Die Integration der Verhaltenstherapie in die Gesetzliche Krankenversicherung wird mit den anfänglichen Schwierigkeiten und den dann geschaffenen Voraussetzungen für ihre Einbeziehung in die «Richtlinien-Psychotherapie» dargestellt. Erstmalig wird umfangreiches Datenmaterial über die Entwicklung der Verhaltenstherapie im Vergleich zur psychoanalytischen und tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und unter besonderer Berücksichtigung des Delegationsverfahrens vorgelegt. Seit 1981 haben die absolute Anzahl der durchgeführten Verhaltenstherapien, ihr relativer Anteil im Vergleich zu den alternativen Psychotherapieverfahren und die Anzahl der Verhaltenstherapeuten in eigener Praxis, sehr rasch zugenommen, mit offenbar weiter steigender Tendenz. Während 1981 von 22506 Psychotherapie-«Fällen» lediglich 2090 eine Verhaltenstherapie erhalten hatten, waren dies 1989 von insgesamt 102211 Patienten bereits 34117 – eine Zunahme von 9,2% auf 33,4%. Die Zahl der Verhaltenstherapeuten stieg von 250 im Jahre 1981 auf 1944 im Jahre 1990 (davon 584 Ärzte). Zwischen 85% (Kurzzeit-VT) und 95% (Langzeit-VT) aller Verhaltenstherapien wurden von Psychologen im Delegationsverfahren durchgeführt. Der Umfang der psychodiagnostischen und der psychotherapeutischen Leistungen aller Therapieverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung betrug zwischen 1978 und 1983 0,56% der Gesamtleistungen; dieser Umfang wird für 1990 auf etwa 1,2% geschätzt. Der Beitrag schlieβt mit einigen kritischen, persönlichen Anmerkungen des (psychodynamisch orientierten) Autors über zukünftige Entwicklungen der Verhaltenstherapie.