Der Ersatz von Defekten im abdominalen Harnleiterabschnitt ist – trotz vieler dazu vorgeschlagener operativer Methoden, die im einleitenden Teil geschildert und kritisch bewertet werden – nach wie vor ein nicht zur vollen Zufriedenheit gelöstes Problem. In dem Bestreben, ein Ersatzmaterial für den Harnleiter zu finden, das den funktionellen Anforderungen, denen des aktiven Harntransportes, genügt, sind vielfach auch Harnleitersegmente transplantiert worden. Verpflanzte man sie – homoio- oder heteroplastischfrisch, gingen sie durch die immunologische Abwehrreaktion des Empfängerorganismus zugrunde; ebenso zerstörten aber Konservierungsprozesse mit den antigenen auch die spezifisch funktionellen Eigenschaften des Gewebes. Wir erprobten deshalb im Tierexperiment die Möglichkeit, autologe Harnleitersegmente in Resektionsdefekte des Ureters wieder einzusetzen, um zu erfahren, ob ein solches von seiner Blut- und Nervenversorgung getrenntes Segment in der Lage ist, einzuheilen und seine Funktion zu bewahren. Bei 21 autologen, orthotopen Transplantationen frischen Harnleitergewebes mit mehreren Variationen des operativtechnischen Vorgehens ging der grösste Teil der verpflanzten Uretersegmente durch ischämische Nekrose innerhalb weniger Tage zugrunde: Hamfisteln, Abszesse, derbnarbige Schwielen und folgender hydronephrotischer Untergang der zugehörigen Mere waren ein immer wiederkehrendes Bild. In einzelnen Fallen aber, dann, wenn es gelungen war, durch wirkungsvolle Harnableitung (transrenale Schienung) das Operationsgebiet trocken von Harn zu halten, und wenn die Transplantate in gut vaskularisiertes Gewebe (Fett) eingebettet worden waren, konnte partielle Einheilung erzielt werden: die Epithelschicht des Transplantates blieb erhalten, das Lumen frei durchgängig, ferner fand sich in den günstigsten Fallen auch eine kontinuierliche Schicht glatter Muskulatur, die allerdings von Bindegewebe stark durchsetzt war. Diese relativ günstigen Ergebnisse erzielten wir dadurch, dass wir die zum transplantierten Ureter gehörige Niere entfernten und die Harnbenetzung des Operations-gebietes dadurch ausschalteten. Es wird daraus geschlossen, dass das Versagen der Mehrzahl der Versuche auf operationstechnische Mangel – vor allem unzureichende Harnableitung – zurückzuführen ist, die sich im Tierexperiment unter den zur Ver-fügung stehenden Voraussetzungen jedoch nicht verhindern liessen. Unter den ungleich günstigeren Bedingungen, die die Operation beim Menschen bietet (sichere Asepsis während des Eingriffes, exakte Harnableitung durch Nierenfistelung, Schienung und Drainage, hochdosierte antibiotische Vor- und Nachbehand-lung, Überwachung von Flüssigkeits- und Elektrolythaushalt) halten wir bei Defekten des zu einer Einzelniere nach Nephrektomie gehörenden Ureters den Versuch der Auto-transplantation eines Segmentes vom kontralateralen Harnleiterstumpf für berechtigt, ehe man sich zu dem weit eingreifenderen Ureterersatz durch Dünndarm entschliesst oder sich mit einer endgültigen Nieren- oder Ureterhautfistel abfindet.

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