Abstract
Der Bereich der Gewebe und Zellen ist geprägt durch ein Zusammenspiel des europäischen und deutschen Rechts. Die praktische Umsetzung der rechtlichen Vorschriften kann Schwierigkeiten bereiten. Auftragstätigkeiten im Zusammenhang mit der Entnahme von Gewebe und den Laboruntersuchungen zur Herstellung von Gewebezubereitungen oder Arzneimitteln für neuartige Therapien dürfen nur auf der Grundlage eines Vertrags durchgeführt werden. Derartige Verträge sollten nicht nur die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten berücksichtigen, sondern auch den Besonderheiten im Bereich der Gewebe Rechnung tragen. Die eigenen Verträge sollten auf ihre Vollständigkeit und Aktualität geprüft und überarbeitet werden. Die zuständige Behörde ist befugt, Einsicht in die Verträge zur verlangen. Der Beitrag hat ausgewählte Fragen zum Gegenstand, die sich aus der Beratungstätigkeit der Autorin ergeben haben.