Abstract
Bei der Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen, der Herstellung von Blutprodukten und der Anwendung von Blutprodukten sind zahlreiche gesetzliche und untergesetzliche Verpflichtungen zur Dokumentation und Aufbewahrungsdauer für Aufzeichnungen zu beachten. Adressaten dieser Pflichten sind unter anderem der Arzt, die Blutspendeeinrichtung, der Hersteller, der Zulassungsinhaber (pharmazeutische Unternehmer) oder der Sponsor. In der Praxis hat sich gezeigt, dass es für den betroffenen Adressatenkreis nicht einfach ist, die Archivierungspflichten und die Archivierungsdauer zu ermitteln und ihnen zuverlässig und im erforderlichen Umfang nachzukommen. Nachfolgend wird daher für die betroffenen Adressaten eine praktikable Handhabe zur Ermittlung der wesentlichen Aufbewahrungsfristen für Aufzeichnungen im Blutbereich gegeben. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen zur Aufbewahrungsdauer für Dokumente im Blutbereich werden genannt.