Abstract
Hintergrund: Die Anwendung allogener Gewebetransplantate wie Augenhornhaut, Herzklappen und Gefäße sowie muskuloskelettale Gewebe ist fester Bestandteil der Therapie von Gewebedefekten. Die Gewinnung dieser Gewebe kann nach standardisierten Verfahren im Rahmen einer Organspende erfolgen, bei denen auch die Einwilligung zur Gewebeentnahme vorliegt. Methoden: In der Region Nord-Ost (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern) der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) wurde bereits in den 1990er Jahren ein Gewebespendeprogramm bei Organspendern entwickelt. Ergebnisse: Durch die Kooperation von Spendekrankenhäusern, der DSO/DSO-G (Gemeinnützige Gesellschaft für Gewebetransplantation) und ortsansässigen Gewebebanken war es im Zeitraum der Jahre 2003–2006 möglich, bei 71,4% (433/609) der effektiven Organspender Augenhornhaut und bei 70,3% (428/609) muskuloskelettale Gewebe für Transplantationszwecke zu entnehmen. Die Einwilligung zur Entnahme von Herzen zur Transplantation und zur Herzklappengewinnung lag bei 91,4%. Diskussion: Durch das neue deutsche Gewebe gesetz wurde die Gewebespende und -entnahme dem Transplantations- und dem Arzneimittelgesetz sowie den entsprechenden Verordnungen untergeordnet. Deshalb müssen bisher geltende Verfahrensweisen dem Gesetz angepasst werden, um auch weiterhin zu gewährleisten, dass die Entnahme und Übertragung vermittlungspflich tiger Organe stets Vorrang hat, aber auch dem Willen des Verstorbenen bzw. seiner Angehörigen bezüglich der Gewebespende entsprochen wird.