Abstract
Allogene muskuloskelettale Gewebe sind trotz intensiver Bemühungen, alternative Ersatzmaterialien zu entwickeln, auch weiterhin unverzichtbarer Therapiebestandteil bei Knochendefekten. Vor allem im Bereich der Hüftgelenks- und Wirbelsäulenchirurgie werden allogene Knochentransplantate routinemäßig und mit großem Erfolg eingesetzt. Der Einsatz von allogenen osteochondralen Geweben und Menisci bzw. Band- und Sehnentransplantaten in der Kniegelenkchirurgie besitzt ausgezeichnete Zukunftsaussichten, jedoch ist das optimale Transplantat, das therapeutisch gewünschte biologische Eigenschaften mit höchsten Sicherheitsansprüchen verbindet, in vielen Fällen noch nicht gefunden. Daher müssen neben den klinisch-experimentellen Anstrengungen zur Entwicklung neuer Transplantat- und Konservierungsformen auch Sicherheitskriterien, wie die Labortestung und Inaktivierungsverfahren, bei der Herstellung dieser Gewebe in das Gesamtkonzept einbezogen werden. Muskuloskelettale Gewebebanken müssen den Vorgaben der europäischen Richtlinien 2004/23/EG, 2006/ 17/EG und 2006/86/EG, insbesondere dem deutschen Gewebegesetz und dessen Umsetzungsverordnungen folgen. Die hohen Anforderungen werden mittelfristig zur Zentralisierung von Gewebebanken führen.