Abstract
Der Bereich der Arzneimittel, Medizinprodukte, Blut- und Gewebezubereitungen ist vorbestimmt durch das Recht der Europäischen Gemeinschaft (EG). Die Umsetzung der EG-Richtlinien ist zwingend und macht das EG-Recht in den EU-Mitgliedsstaaten verbindlich. Die Richtlinie 2004/23/EG zur Festlegung von Standards für menschliche Gewebe und Zellen ist mit dem Gewebegesetz vom 20. Juli 2007 in deutsches Recht umgesetzt worden. Wegen der Besonderheiten dieser Richtlinie kann der nationale Gesetzgeber strengere Vorschriften vorsehen, die über die Mindeststandards der EG-Richtlinie hinausgehen. In Deutschland sind die Anforderungen der EG-Geweberichtlinie in den nationalen Rechtsrahmen umgesetzt worden, insbesondere im Arzneimittelgesetz, im Transplantationsgesetz und im Transfusionsgesetz.