Abstract
Zusammenfassung Die erst kurze Ära des Transfusionsgesetzes war für die Transfusionsmedizin und die anderen betroffenen medizinischen Disziplinen durchaus förderlich und weiterführend. Die Organisations- und Verfahrensstrukturen des Gesetzes zur Erarbeitung und Fortschreibung der fachlichen Standards haben zu einer permanenten und regen fachlichen Auseinandersetzung mit einer Fülle verschiedener Fragestellungen geführt. Hier sind an erster Stelle die Richtlinienkommission der Bundesärztekammer, der Arbeitskreis Blut und der Austausch mit den Bundesoberbehörden zu nennen. Die Fachgesellschaften, allen voran die Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie, haben sich intensiv eingebracht, nicht zuletzt durch ihre Vertreter in der Richtlinienkommission der Bundesärztekammer und im Arbeitskreis Blut. Es wird permanent über Qualität und Sicherheit der Blutprodukte und des Transfusionswesens gesprochen und beraten. Das hat einen Wert für sich und kann als Folge der Auseinandersetzungen mit der Politik in den 1990er Jahren und als Erfolg des Transfusionsgesetzes angesehen werden. Wenn auch noch viel im Hinblick auf die Qualitätssicherung bei der Anwendung von Blutprodukten vorangebracht werden muss, so ist doch das Bemühen um mehr Qualität und den Aufbau der notwendigen Strukturen unverkennbar. Der rechtliche und fachliche Rahmen für die Aktivitäten im Transfusionswesen ist etabliert, und die vielen innerhalb und außerhalb des Transfusionsgesetzes laufenden Anstrengungen und Projekte erfüllen diesen Medizinbereich mit so viel Leben, dass ein hohes Maß an Transparenz, Qualität und Sicherheit im Transfusionswesen und für die Patientinnen und Patienten, die mit Blutprodukten behandelt werden, vorhanden ist.