Abstract
Hintergrund: Bei einer 39jährigen Patientin, die wegen einer akuten myeloischen Leukämie erstmalig zur Behandlung kam, fiel bei der Bestimmung der ABO-Blutgruppe eine Diskrepanz zwischen dem Nachweis der erythrozytären Merkmale (keine Reaktion mit Anti-A, Anti-B und Anti-AB) und der Serum-gegenprobe (keine Reaktion mit 0-, A1 und A2-Erythrozyten, starke Reaktion mit B-Erythrozyten) auf. Material und Methoden: Je 5 monoklonale und 5 polyklonale Anti-A-, Anti-B- und Anti-AB-Reagenzien verschiedener Hersteller wurden zur Bestimmung der ABO-Merkmale verwendet (Röhrchen-Zentrifugationsmethode, 5 min Inkubation bei Raumtemperatur). Ergebnisse: Mit keinem polyklonalen und nur 1 monoklonalen Anti-A-Reagenz, mit 3 polyklonalen und 2 monoklonalen Anti-AB-Reagenzien war das A-Antigen nachweisbar. Darüber hinaus war das H-Antigen weder mit monoklonalen noch mit Lektin-Reagenzien nachzuweisen. Anläßlich einer Folgeuntersuchung nach 7 Monaten (nach zwischenzeitlicher Chemotherapie) konnten das A- und das H-Antigen mit starken Agglutinationsreaktionen nachgewiesen werden. Schlußfolgerung: Trotz hochwertiger monoklonaler wie polyklonaler Reagenzien zur Bestimmung der erythrozytären Antigene müssen bei der Untersuchung der ABO-Blutgruppe (von Neugeborenen und Säuglingen abgesehen) die komplementären Reaktionen der Serumgegenprobe genau beachtet werden.