Abstract
Obwohl derzeit immer mehr Autoren einen präoperativen Blutgerinnungsstatus nicht mehr als obligat erforderlich ansehen, erscheint dieser zumindest bei unklarer hämostaseologischer Anamnese und/oder Klinik nicht zuletzt aus forensischen Gründen indiziert. Zwingend erforderlich erscheint allerdings das Erheben einer spezifischen Anamnese, die sowohl den Patienten als auch dessen Blutsverwandte erfassen sollte. Eine klinische Untersuchung kann gute Hinweise auf das Vorliegen eines angeborenen oder erworbenen Defekts der Blutstillung (Koagulopathie und/oder Thrombopenie/-pathie) geben. Präoperativ gilt heute als laborspezifische Minimalerfordernis die Bestimmung der Prothrombinzeit nach Quick, der aktivierten partiellen Thromboplastinzeit, des Fibrinogens und der Thrombozytenzahl. Eine Erweiterung der Diagnostik ist indiziert bei unklaren anamnestischen Angaben oder bei pathologischen Befunden im Rahmen der klinischen Untersuchung. Intra- oder postoperativ kann je nach klinischer Situation ebenfalls eine weiterführende Diagnostik indiziert sein, wobei immer ein möglichst rationales und rationelles Vorgehen anzustreben ist.