Abstract
Die Verwendung von Xi Xin (Asarum) ist 2010 verboten worden, weil es Spuren der als kanzerogen betrachteten Aristolochiasäure enthält. Nach den in der Klinischen Epidemiologie üblichen Kausalitätskriterien lässt sich eine Kanzerogenität von Aristolochia-Pflanzen jedoch nicht belegen; als «Beweis» liegen nur die Ergebnisse von Tierversuchen vor, die irreführend sein können. Aristolochia-Pflanzen wie Guang Fang Ji (Aristolochia fangchi) sind in der chinesischen Medizin seit alters her der kalten Wirkung wegen mit Vorsicht verwendet worden, ebenso wie das erst in jüngerer Zeit eingesetzte Guan Mu Tong (Aristolochia manshuriensis). Kalte Arzneien schwächen das Nieren-Yang. Im Fall der ominösen belgischen Nephropathiefälle erfolgte eine mehrfach kontraindizierte Verwendung dieser chinesischen Mittel. Xi Xin hingegen enthält nur wenig Aristolochiasäure, wirkt warm und schwächt die Niere nicht. Es fällt auf, dass das Asarum-Verbot mit vielen Medikamenten der Pharmaindustrie kontrastiert, deren kanzerogene Wirkungen aufgrund kontrollierter Studien tatsächlich gut dokumentiert sind und die dennoch zugelassen sind. Sinnvollerweise, denn wir erwarten vom Arzt, dass er Medikamente dort richtig anwendet, wo sie mehr nützen als schaden. Entscheidend sind also Effektmodifikationen, die in einem zu praxisfremden, modernen Sicherheitsverständnis vergessen zu gehen drohen. Das Asarum-Verbot in der Schweiz entspricht einer durch den «Volkswillen» obsolet gewordenen Benachteiligung komplementärmedizinischer Arzneien gegenüber den Arzneien der Pharmaindustrie.