Abstract
Pflanzliche Heilmittel sind die Arzneimittel der heute zur Komplementärmedizin zugerechneten Phytotherapie. Die Schweiz gilt als ein traditionsreiches kulturhistorisches Zentrum der klassischen Phytotherapie. Das erstmals 1588 (Band 1) und posthum 1591 (vervollständigt mit Band 2 und 3) in Frankfurt am Main und ab 1664 in Basel publizierte «New vollkommen KräuterBuch» des Theodorus Jacobus Tabernaemontanus ist mit über 3000 Monografien die umfassendste deutschsprachige Heilpflanzenenzyklopädie der frühen Neuzeit. Besonders der naturheilkundliche Teil übertrifft an Umfang, Genauigkeit und praktischen Ratschlägen die Angaben früherer und späterer Kräuterbücher. Das bis 1731 mehrmals aufgelegte Werk war bis ins 18. Jahrhundert ein Standardwerk akademischmedizinischer Ausbildung und Praxis und trug zudem entscheidend zur Entwicklung der Botanik hin zur binären Nomenklatur von Carl von Linné bei. Trotz seiner zentralen Bedeutung ist diese ausserordentliche Quelle in weiten Teilen unbearbeitet. In diesem Forschungsprojekt sollen die humoralpathologischmedizinischen Anwendungsgebiete von ausgewählten Arzneipflanzen eines praktizierenden Arztes der Renaissance (Tabernaemontanus) dem phytotherapeutischklinischen Verständnis eines Arztes im 20. Jahrhundert (R.F. Weiss) gegenübergestellt und mit den offiziell sanktionierten Indikationen der Arzneipflanzenmonografien der Kommission E auf Übereinstimmungen und Abweichungen verglichen werden. Die medizinhistorische und pharmakologische Aufarbeitung spezifischer Pflanzen ist phytotherapeutisch von Interesse und dient auch als Beitrag zur Wahrung des traditionellen Heilpflanzenwissens, der sich die Schweiz mit der Annahme des Bundesverfassungsartikels 118a zur Komplementärmedizin verpflichtet hat. Sie kann auch Impulse für weiterführende phytopharmakologische Forschung setzen, insbesondere da, wo frühere Anwendungen nicht mehr aktuell gebräuchlich sind, aber aufgrund von modernen wissenschaftlichen Kenntnissen verständlich erscheinen. Zudem ist die Dokumentation der traditionell medizinischen Verwendung einer Arzneipflanze im europäischen Raum als Zulassungsnachweis zwingend erforderlich.