Abstract
Fragestellung: In der vorliegenden Arbeit werden Ergebnisse der chirurgischen Behandlung von Augenhöhlengeschwülsten unter Erhaltung der Sehkraft dargestellt. Die entscheidende Frage lautete, wann und bei welchen Lokalisationen der Geschwülste es möglich ist, die Sehkraft des Kranken zu erhalten. Material: In den Jahren 1981–1991 wurden in der Laryngologischen Klinik in Krakau 101 Kranke im Alter von 2 Monaten bis 81 Jahren behandelt. In der analysierten Gruppe befanden sich 56 Männer und 45 Frauen. In 86 Fällen wurden gutartige, in 15 Fällen bösartige Geschwülste behandelt. Bei 63 Kranken wurde eine laterale Orbitotomie nach der Krönleinschen Methode durchgeführt, bei 10 Kranken wurde die Augenhöhlenoperation über den Uffenorde-Zugang gemacht, und im Falle von 28 Kranken konnte man über einen Schnitt unter dem unteren Augenhöhlenrand in die Augenhöhle gelangen. Innerhalb von 5 Jahren nach dem Eingriff wurden die Patienten einer HNO-ärztlichen und ophthalmologischen Kontrolluntersuchung unterzogen. Alle 6 Monate wurde ein Sonogramm und 1 Jahr nach der Operation eine Computertomographie durchgeführt. Ergebnisse: Ein Rezidiv wurde bei 7 von den wegen eines bösartigen Tumors operierten Kranken festgestellt. In 39 Fällen war es notwendig, einen Teil der externen Augenmuskeln zu entfernen, nur bei 7 Kranken aus der Gruppe kam es jedoch zu einer anhaltenden Diplopie. Ein Kranker erblindete nach dem Eingriff. Schlussfolgerungen: Bei der lateralen und supralateralen Lokalisation der Geschwulst ergeben sich trotz gleichzeitiger onkologischer Radikalität des Eingriffs die besten Chancen, die Sehkraft zu erhalten.