Abstract
Der enorme Anstieg der menschlichen Lebenserwartung innerhalb des letzten Jahrhunderts erklÄrt die Tatsache, dass auch die psychologischen Probleme des Altwerdens eine neue Dimension erreicht haben. Die Diskrepanz zwischen noch erhaltener VitalitÄt und Aussehen wird von vielen Menschen als schwerwiegende Benachteiligung empfunden und Íst nicht selten auch Ausgangspunkt tiefgreifender seelischer Konflikte. Der plastische Chirurg muss diesen Tatsachen Rechnung tragen, darf dabei aber auf eine sorgfÁltig abwÄgende Anzeigestellung nicht verzichten. Zur sittlichen Vertretbarkeit einer kosmetischen Operation muss zumindest eine relative medizinische Indikation gefordert werden, die in der Überwindung psychischer Hemmungen oder in der Entfaltung einer in ihrem SelbstwertgefÜhl eingeschrÄnkten GesamtpersÖnlichkeit bestehen kann. Auch soziale und wirtschaftliche Gesichtspunkte dÜrfen in diesem Zusammenhang berÜcksichtigt werden. Vor allem aber ist eine vertretbare Relation bezÜglich des Eingriffs und seiner Gefahren erforderlich, um dem Korrekturwunsch des Patienten stattzugeben. Nur die BerÜcksichtigung dieser Richtlinien bietet die GewÄhr, dass Operationen wie das Facelifting Bestandteil echter Ärztlicher TÄtigkeit bleiben und nicht auf das Niveau kosmetischen Kurpfuschertums absinken. Um das Facelifting zu einer Hilfe im Ärztlichen Sinne werden zu lassen, mÜssen seitens des Patienten gewisse psychologische Voraussetzungen erfÜllt sein. Aber auch in der Person des Operateurs kÖnnen AnsÄtze fÜr eine ethisch nicht vertretbare Indikationsstellung begrÜndet sein, insofern nÄmlich, als der plastische Chirurg sich davor hÜten muss, Alterserscheinungen des Gesichts starker zu bewerten als der Patient selbst, und nicht berechtigt ist, seine persÖnlichen Ästhetischen Vorstellungen an dem Patienten zu verwirklichen.