Abstract
Sowohl die Resektion als auch die Schonung des N. accessorius bei einer Halsdissektion kÖnnen zu schwerwiegenden FunktionsstÖrungen des SchultergÜrtels fÜhren. Nach 264 Halsdissektionen (Nervenerhalt 204mal, Nervenre-sektion 60mal) wurden 77 Patienten dynamometrisch und 50 Patienten mit insgesamt 64 Halsdissektionen elektromyographisch nachuntersucht. Der relative Kraftverlust der operierten Seite in bezug auf den gesunden Arm war nach Nervenerhalt deutlich geringer als nach Nervenresektion. Die Elektromyographie des M. trapezius zeigte pathologische SpontanaktivitÄt, vor allem in Form kurzdauernder Fibrillationen und positiver scharfer Wellen nach Nervenerhalt bei 35% und nach Nervenresektion bei 42% der FÄlle. Als Ausdruck des Verlusts motorischer Einheiten fanden sich erste Hinweise auf eine FunktionsstÖrung in einer Minderung oder Aufhebung der belastungsabhÄngigen AktivitÄtssteigerung. Die Einzelpotentialbeurteilung ergab Denervierungszeichen unterschiedlichen Ausmasses nach Nervenerhalt bei 75% und nach Nervenresektion bei 100%. Die Nervenresektion bedeutet jedoch nicht unbedingt totale Denervierung. Der Vergleich mit der SelbsteinschÄtzung der Patienten macht deutlich, dass zusÄtzlich zur zervikalen Wurzelinnervation des M. trapezius FunktionsausfÄlle auch nach Nervenresektion kompensiert werden kÖnnen, so dass die Schonung des N. accessorius bei der Halsdissektion eine gÜnstigere Rehabilitationsgrundlage schafft und bei strenger Indikation und aller RÜcksicht auf onkochirurgische Notwendigkeiten bevorzugt werden sollte. Intraoperativ sollten Traktionen des Nervs weitgehend vermieden und bei der Skelettierung anhaftendes Bindegewebe zum Schutz der Aa. nutritiae belassen werden.