Abstract
Aus radiologischer Sicht läßt sich folgendes feststellen: 1. Träger von Lungentumoren kommen in der Regel erst im fortge-schrittenen Stadium zu einer therapeutischen Behandlung. 2. In etwa einem Drittel aller Fälle sind meist extrathorakale Metasta-sen bereits bei Behandlungsbeginn nachweisbar. 3. Ein sinnvoller Einsatz einer Strahlentherapie kann sich nur a) nach der Strahlensensibilität des Tumors, b) nach dessen Lokalisation und dessen Ausdehnung richten. Die Strahlentherapie ist in ihrer begrenzten Indikation nicht nur im Sinne einer Besserung der subjektiven Beschwerden des Geschwulst-trägers, sondern auch mit dem Ziel einer Regression bzw. eines zeit-weiligen, strahleninduzierten Stillstandes des Geschwulstprozesses in-diziert. Als alleinige Therapieform führt sie nur selten zu dauerhaften Ergebnissen. Neuere Ergebnisse deuten jedoch darauf hin, daß Strahlentherapie in Kombination mit Polychemotherapie nicht nur zu einer Verlängerung der Überlebenszeit der Patienten, sondern auch zu einer Verbesserung der Lebensqualität führen.