Ziele: Die Strahlentherapie ist als palliative Behandlung bei rezidivierendem Ovarialkarzinom gebräuchlich, jedoch wurde bisher nicht geklärt, ob sie die Prognose verbessert.Methoden: Die Wirkung einer Strahlentherapie und die damit einhergehenden unerwünschten Ereignisse bei Patientinnen mit rezidivierendem Ovarialkarzinom wurden anhand deren Patientenakten untersucht.Ergebnisse: Hierbei wurden 46 Patientinnen betrachtet: 33 Patientinnen, deren rezidivierende Läsionen auf das Bestrahlungsfeld begrenzt waren (therapeutische Bestrahlungsgruppe; TBG), und 13 Patientinnen, bei denen die rezidivierenden Läsionen zum Teil außerhalb des Bestrahlungsfelds lagen (palliative Bestrahlungsgruppe; PBG). In der TBG betrug die Ansprechrate (response rate; RR) 66%, die Rate der Krankheitsbeherrschung (disease control rate; DCR) 100%, das progressionsfreie Überleben (progression-free survival; PFS) 10 Monate und das Gesamtüberleben (overall survival; OS) 20 Monate. Das PFS nach Bestrahlung war signifikant länger als nach Bestrahlung mit unmittelbar vorausgehender Chemotherapie. Das PFS der Patientinnen mit Rezidivläsionen innerhalb des Beckens war länger als bei den Patientinnen, deren Läsionen zum Teil außerhalb des Beckens lagen. Zwischen dem PFS nach Strahlentherapie und der Dauer seit der vorhergehenden Chemotherapie oder dem histologischen Typ bestand kein signifikanter Zusammenhang. In der PBG lagen die RR bei 30%, die DCR bei 90%, das PFS bei 2 Monaten und das OS bei 6 Monaten. Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse traten selten auf.Schlussfolgerungen: Bestrahlung ist eine mögliche Option bei Chemotherapie-refraktärem, lokal begrenztem rezidivierendem Ovarialkarzinom.Übersetzung aus Oncology 2014;86:232-238 (DOI: 10.1159/000357269)

Originalartikel

Shizuo Machida Yuji Takei Chikako Yoshida Yoshifumi Takahashi Takahiro Koyanagi Naoto Sato Akiyo Taneichi Yasushi Saga Hiroyuki Fujiwara Mitsuaki Suzuki

Department of Obstetrics and Gynecology, Jichi Medical University, Tochigi, Japan

In dem hier kommentierten Artikel von Machida et al. geht es um die Rolle der Strahlentherapie bei Patientinnen mit Chemotherapie-resistentem rezidiviertem Ovarialkarzinom. Die japanische Arbeitsgruppe hat dazu 46 Frauen in eine Untersuchung eingeschlossen, von denen 13 auch außerhalb des Bestrahlungsfelds Metastasen der Erkrankung aufwiesen. Dabei sollte der Frage nachgegangen werden, ob die Strahlentherapie die Prognose verbessert.

Tatsächlich sprachen zwei Drittel aller teilnehmenden Frauen auf die Bestrahlung an, und eine Verlängerung des progressionsfreien Überlebens um 10 Monate konnte erreicht werden. Die Überlebenszeit lag bei insgesamt 20 Monaten. Somit waren die Ergebnisse nach der Bestrahlung besser und die Zeitintervalle länger als nach der Chemotherapie, der die Bestrahlung folgte. Ein entscheidender Aspekt war die geringe Rate unerwünschter Wirkungen. Patientinnen, bei denen die Erkrankung schon im gesamten Organismus ausgebreitet war, hatten eine insgesamt ungünstigere Prognose.

Dieser Artikel ist für den Praxisalltag eines Onkologen in Deutschland deswegen relevant, weil die Strahlentherapie bei einem Chemotherapie-Versagen nicht immer zum Tragen kommt. Stattdessen werden Zweit- und Drittlinien-Chemotherapien eingesetzt. Möglicherweise verschlechtert sich der allgemeine Zustand der Patientin in dieser Phase, sodass dann der optimale Zeitpunkt für eine Strahlentherapie verpasst wird. Darüber hinaus mag die Furcht vor erheblichen unerwünschten Wirkungen durch die Radiatio ein Argument sein, einer Strahlentherapie gegenüber Zurückhaltung zu üben. Die Arbeit von Machida et al. bricht eine Lanze für die Strahlentherapie nach dem Versagen einer ersten Chemotherapie und überzeugt trotz einer relativ geringen Fallzahl durch gute Behandlungsergebnisse.

Die hier zur Anwendung gekommene Strahlendosis von 60 Gy in der Gruppe mit regionaler Metastasierung (50 Gy in der Gruppe mit disseminierter Metastasierung) rief bei 12 Patientinnen (26%) Akuttoxizitäten der Grade I und II bezüglich Durchfall und Appetitlosigkeit hervor, bei 8 Patientinnen Übelkeit und bei 5 Hautentzündungen. Spättoxizitäten traten in Form einer Grad-I-Enterokolitis bei 1 Patientin und eines Ileus bei 1 anderen auf. Damit ist aus meiner Sicht die Lebensqualität mit der Lebenszeit-Gewinnung zugunsten der Behandlung ausbalanciert worden.

Da die Prognose der Patientinnen bei Chemotherapie-resistentem, üblicherweise voroperiertem fortgeschrittenem Ovarialkarzinom ohnehin ungünstig ist und die Patientinnen an den Folgen ihrer Erkrankung versterben werden, ist jede Therapie, die die Überlebenszeit verlängert, mit der Lebensqualität in dieser Zeit auszubalancieren.

Würden in der Zeit der Bestrahlung palliativmedizinische Hilfsmittel zum Einsatz kommen (Fähigkeit zur professionellen Kommunikation und zur Behandlung internistischer und neuropsychiatrischer Symptome sowie zur Verbesserung der körperlichen Funktion, psychosoziale Unterstützung und spirituelle Begleitung), eröffnete sich für manche Patientin möglicherweise sogar ein noch günstigeres Behandlungskonzept.

Copyright / Drug Dosage / Disclaimer
Copyright: All rights reserved. No part of this publication may be translated into other languages, reproduced or utilized in any form or by any means, electronic or mechanical, including photocopying, recording, microcopying, or by any information storage and retrieval system, without permission in writing from the publisher.
Drug Dosage: The authors and the publisher have exerted every effort to ensure that drug selection and dosage set forth in this text are in accord with current recommendations and practice at the time of publication. However, in view of ongoing research, changes in government regulations, and the constant flow of information relating to drug therapy and drug reactions, the reader is urged to check the package insert for each drug for any changes in indications and dosage and for added warnings and precautions. This is particularly important when the recommended agent is a new and/or infrequently employed drug.
Disclaimer: The statements, opinions and data contained in this publication are solely those of the individual authors and contributors and not of the publishers and the editor(s). The appearance of advertisements or/and product references in the publication is not a warranty, endorsement, or approval of the products or services advertised or of their effectiveness, quality or safety. The publisher and the editor(s) disclaim responsibility for any injury to persons or property resulting from any ideas, methods, instructions or products referred to in the content or advertisements.