Abstract
Die Schwangerschafts- und Schwangerschaftsabbruchsraten bei Minderjährigen steigen in Deutschland trotz bester Verfügbarkeit von Verhütungsmittel ständig. Die entsprechenden Einrichtungen und Frauenärzte und -ärztinnen sind aufgefordert, eine bessere Beratung anzubieten und geeignete, complianceunabhängige Kontrazeptiva zu verordnen. Dazu ist es notwendig, die derzeit gültige Rechtssprechung zu beachten und die Ausführungen der AG Medizinrecht zur Verordnung von Kontrazeptiva an Minderjährige zu kennen. Orale Kontrazeptiva sind die am häufigsten verordneten Verhütungsmittel. Ihre Wirkung ist reversibel, sie sind verträglich und sicher. Neuere Entwicklungen sind Präparate mit sehr niedriger Dosierung oder mit neuen Gestagenen, die ovulationshemmmende reine Gestagenpille und die Anwendung von niedrigdosierten monophasischen Mikropillen im Langzyklus. Langzeitkontrazeptiva, wie subdermal implantierbare Stäbchen und hormonhaltige Intrauterinpessare, haben sich längst etabliert und stellen bei längerfristigem Verhütungswunsch auch bei Jugendlichen gute Alternativen zur oralen Kontrazeption dar. Das Spektrum der hormonfreisetzenden Systeme hat sich um den Vaginalring und das Verhütungspflaster erweitert. Dabei ist die Anwendung für die Frau einfach. Erwartet wird bessere Compliance und die Reduktion ungewollter Schwangerschaften durch Anwendungsfehler. Die Erweiterung des Angebotes an hoch effektiven, kontrazeptiven Systemen lässt hoffen, dass den individuellen Bedürfnissen noch besser Rechnung getragen wer den kann.