Abstract
In der Reproduktionsmedizin wird die Janusköpfigkeit jeden medizinischen Fortschritts besonders sichtbar. Es gibt nicht nur eine Verantwortung für die Forschung sondern auch zur Forschung. Im Zentrum der aktuellen Diskussion steht die bedeutende Frage, ob bei zu enger Interpretation des Embryonenschutzgesetzes und der darauf beruhenden ärztlichen Richtlinien mit standesrechtlicher Bindung eine dem internationalen Standard entsprechende Reproduktionsmedizin blockiert wird. In der aktuellen Diskussion, insbesondere im Hinblick auf ein zu erwartendes Fortpflanzungsmedizingesetz, stehen die offenen Fragen der heterologen Ei- und Samenspende mit möglicher «gespaltener» Elternschaft, die Bindung der Reproduktionsmedizin an den Verheiratetenstatus der Partner sowie das klinisch ernste Problem der höhergradigen Mehrlingsschwangerschaft. Das Machbare reicht oft über das berufsethische und rechtliche Dürfen und Sollen hinaus.