Abstract
Mortalität und Morbidität der Sectio, insbesondere des elektiven Kaiserschnittes, zeigen heute kaum mehr Unterschiede zur vaginalen Geburt. Die «Sectio nach Wunsch» oder «Wahlsectio» ist so extrem selten, dass sie keine Bedeutung erlangt und die Begriffe auch nicht verwendet werden sollten. Ein Umdenken muss deshalb stattfinden, weil ausnahmslos reale Befürchtungen die Schwangere zu einem solchen Schritt motivieren. Die zunehmende Gewichtung der Autonomie und das Recht auf Selbstbestimmung der Frau führen in diesem Zusammenhang zu einer grundlegenden Veränderung der Arzt-/Patienten-Beziehung. Langzeitfolgen nach vaginaler Geburt, wie Verletzung des Beckenbodens mit funktioneller Beeinträchtigung sowie Störungen der Sexualfunktion, aber auch Überlegungen zur Sicherheit des Kindes gewinnen für die Schwangere zunehmende Bedeutung und müssen von ärztlicher Seite ernst genommen werden. Obwohl genaue Berechnungsgrundlagen nicht vorliegen, wird ein globaler Kostenvergleich zwischen einer vaginalen Geburt und einer elektiven Sectio mit Berücksichtigung der Langzeitfolgen kaum eigentliche Unterschiede aufweisen, weshalb es für die Versicherer keine Berechtigung gibt, die Kostenübernahme zu verweigern.