Abstract
Der vorzeitige Mutterschutz ist in Österreich ein vom Amtsarzt des Bezirkes ausgestellter Bescheid, mit dem das Arbeitsverbot für berufstätige Schwangere, das im Normalfall mit der 32. SSW beginnt, auf einen früheren Zeitpunkt vorverlegt wird. Betroffen sind Frauen, die an potentiell gefährlichen Arbeitsplätzen arbeiten, sowie Frauen, die anamnestisch oder aktuell Risiken auf eine Frühgeburt aufweisen. Die Amtsärzte aller neun Tiroler Bezirke wurden zur Praxis des vorzeitigen Mutterschutzes befragt und stellten ihre Daten zur Verfügung. Bei 100 Schwangeren der Risikoambulanz der Universitätsklinik für Frauenheilkunde in Innsbruck wurde der Weg in den vorzeitigen Mutterschutz rekonstruiert. Die höchste Rate von vorzeitigem Mutterschutz findet sich in den Bezirken Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land. 1997 lag die Rate für Innsbruck-Stadt bei 24,3% und für das gesamte Bundesland Tirol bei 13,4%. Ausschlaggebend für die Erteilung des amtsärztlichen Bescheides sind zu mehr als 80% die Gutachten von Gynäkologen. Knapp ein Drittel der Mutterschutzbescheide wird vor der 12. SSW erlassen, meist bei Frauen mit Mehrlingsschwangerschaften und/oder belastender Anamnese. Mit der derzeitigen Praxis des vorzeitigen Mutterschutzes wird ein grosser Teil der berufstätigen Risikoschwangeren erfasst. Nach Meinung der Amtsärzte könnte eine bessere Organisation am Arbeitsplatz und ein verstärktes Auftreten des Arbeitsinspektorates die Fälle von vorzeitigem Mutterschutz reduzieren, ohne dadurch Schwangere zu gefährden.