Auf Initiative der Innungskrankenkassen (IKK) wurde im Januar 1995 in Sachsen-Anhalt mit der Durchführung eines Erprobungsverfahrens zu den Heilverfahren Akupunktur und Homöopathie begonnen. Erprobungsverfahren können zu noch nicht akzeptierten, unkonventionellen medizinischen Richtungen auf der Grundlage des Bundessozialgesetzes durchgeführt werden, wenn eine wissenschaftliche Begleitforschung vorgenommen wird. Das Studiendesign dieser begleitenden Evaluation wird vorgestellt sowie erste Erfahrungen mit dem Erprobungsverfahren und der Evaluation. Ziel dieses auf 5 Jahre angelegten, durch eine wissenschaftliche Dokumentation begleiteten Erprobungsverfahrens ist es, Fragen nach Effekten, Kosten, Nutzen und der Zufriedenheit der behandelten Patienten zu evaluieren. Als Evaluations-design wurde eine prospektive Dokumentation der im Rahmen des Erprobungsverfahrens behandelten Patienten vorgesehen. IKK-Patienten, die im ersten Jahr das Erprobungsverfahren in Anspruch nehmen, werden in die Studie aufgenommen und weitere 4 Jahre lang dokumentiert. Die Studie umfasst als Datenquellen eine kontinuierliche Behandlungsdokumentation durch die Ärzte, die Befragung der Versicherten zu Gesundheitszustand (Medical Outcome Study, Short Form 36, MOS-SF 36), Angaben zur Krankheitsgeschichte und Behandlungszufriedenheit vor und nach der Behandlung und in jährlichen Abständen sowie von der IKK zur Verfügung gestellte Daten (Anzahl der Tage für Arbeitsunfähigkeit (AU) und Hospitalisierung sowie die Höhe der Therapiezusatzkosten). Die Auswertung erfolgt hauptsächlich deskriptiv. Die Hauptzielvariablen sind MOS-SF-36-Summenwert (Patientenselbsteinschätzung), Veränderung der Hauptdiagnose (Arzteinschätzung), Anzahl der AU-Tage (Versicherungsdaten). Diese werden prüfstatistisch auf Veränderung getestet. Alle anderen Variablen werden graphisch und exploratorisch ausgewertet.

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