Abstract
Nichtrandomisierte klinische Studien (Fall-Serien und Kohortenstudien) sind an-fällig für systemische Verzerrungen (Bias). Bei der Durchführung von randomisierten kontrollierten Studien (RKSs) ist auf eine grösstmögliche Validität zu achten, die sich aus den drei Komponenten formale Korrektheit (interne Validität), klinische Relevanz (externe Validität) und Angemessenheit (Inhaltsvalidität) zusammensetzt. Angemessen ist eine RKS dann, wenn die Gegebenheiten einer komplementärmedizinischen Methode differenziert in das Studiendesign eingebettet und die therapeutische Intervention «lege artis» durchgeführt wird. Es ist nicht auszuschliessen, dass in doppelblinden RKSs ein kompensatorischer Plazeboeffekt auftreten kann, der unter Umständen zu falsch-negativen Resultaten führt. Dies ist jedoch kein Argument gegen RKSs an sich, da RKSs nicht zwingend doppelblind durchgeführt werden müssen. In jeder RKS sollten aber zumindest die Patientenselektion und die Erfolgsbeurteilung verblindet sein. Die RKS kann viele systematische Verzerrungen von einer klinischen Untersuchung fernhalten und potentielle Leser und Kritiker von der Glaubwürdigkeit der Untersuchung überzeugen.