Abstract
Die Möglichkeiten, Grenzen des Machbaren zu definieren, werden auf verschiedenen Argumentationsebenen hinterfragt. Die ökonomischen Grenzen sind vorgegeben; sie sind abhängig von der jeweiligen Wirtschaftslage einerseits und dem Umfang der medizintechnischen Fortentwicklung. Ökonomische Überlegungen beziehen sich ausschlieβlich auf die Wirtschaftlichkeit einer medizinischen Einheit bzw. auf die Medizinpraxis im allgemeinen. Sie vollziehen sich im Vorfeld der an ethischen Richtlinien orientierten Einzelfallentscheidungen. Die Kriterien für die Singularentscheidung werden erarbeitet. Der Versuch, ärztliche Entscheidungen auf dem Hintergrund ethischer Prinzipien normativ festzuschreiben, widerspricht dem Auftrag und dem Wesen ärztlichen Handelns.