Abstract
Die Lebertransplantation als Therapie primärer oder sekundärer Lebertumoren erlebte seit Etablierung dieser Behandlungsform zunächst einen groβen Enthusiasmus, plötzlich jedoch eine ausgeprägte Zurückhaltung. Auch wenn nach über 25 Jahren die wünschenswerten statistischen Aussagen zur Prognose bei adäquater Selektion noch nicht zu treffen sind, hat bei nüchterner Betrachtung die gesammelte Erfahrung doch klare Indikationen und Kontraindikationen herausgearbeitet. Ziel dieses Berichtes soil es sein, diese darzustellen und die zu erwartenden Ergebnisse zu umreiβen. Die Kurzzeitergebnisse nach Lebertransplantation sind gerade bei onkologischen Patienten sehr vielversprechend und zeigen eine Überlegenheit gegenüber dem Spontanverlauf. Damit ist der palliative Effekt bei einigen Tumoren bereits gegeben. Aufgrund der Kosten und des Organmangels wird dies jedoch nicht als Selektionskriterium ausreichen. Wir schlagen folgende drei Gruppen zur Einteilung von onkologischen Patienten in der Transplantations-Evaluation vor. 1. Patienten, bei denen die Indikation zur Lebertransplantation gegeben ist: a) Patienten mit nichtresektablen hepatozellulärem Karzinom Stadium I und II. b) Patienten mit neuroendokrinen Metastasen des gastroenteropankreatischen Systems, bei Kontrolle des Primärtumors und Ausschluβ extrahepatischer Manifestationen. 2. Patienten, bei denen nur im Rahmen von Studienprotokollen die Indikation zurLebertransplantation gegeben ist: a) Alle Patienten mit einem hepatozellulären Karzinom (ausgenommen jene unter 1 .a) sowie Patienten mit einem hepatozellulären Karzinom Stadium III und IV A bei Ausschluβ extrahepatischen Befalls. b) Patienten mit seltenen primären Lebertumoren (z.B. Sarkomen). c) Patienten mit einem cholangiozellulären Karzinom T1 oder 2 N0. d) Patienten mit sekundärem Befall kolorektaler Tumoren einschlieβlich eines adjuvanten Therapieprotokolls. 3. Patienten, bei denen eine Kontraindikation zur Lebertransplantation besteht: a) Patienten mit extrahepatischem Tumorbefall. b) Patienten mit cholangiozellulärem Karzinom > T2. c) Patienten mit sekundären Lebertumoren, abgesehen von den unter 1 .b und 2.d ge-nannten.