Abstract
Leider besteht für diesen Artikel keine Zusammenfassung. Als Einstieg stellen wir den Textanfang zur Verfügung. Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges fand die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und dessen Folgen in Deutschland nur sehr zögernd statt. Eine Ausgrenzung der Täter war selten. Sippenhaftung im eigentlichen Sinne kam im Gegensatz z.B. zu Kindern holländischer oder französischer Kollaborateure nicht oder nur selten vor, vielleicht vor dem Hintergrund des dunklen Gefühls der eigenen Beteiligung. Eine Auseinandersetzung mit den Eltern war somit keine Auseinandersetzung, die von aussen aufgezwungen wurde. Das Leiden der Kinder von Tätern war kein Leiden, das von der Gesellschaft aufgezwungen war, sondern, worauf Gertrud Hardtmann [1992, 1995] hinwies, eher ein privates und fand im Familienkreis statt bzw. fand eben nicht statt. Die Väter, meist handelte es sich ja um die Väter und nicht um die Mütter, hatten Angst, dass ihre Verbrechen öffentlich und sie dafür bestraft würden. Sie hatten Angst vor der äusseren Strafe, aber keine Angst vor der inneren. Schuld- und Schamgefühle gab es wohl eher selten. Diese Last, die Last der Schuld- und Schamgefühle, wurde der zweiten Generation aufgebürdet: Während die erste Generation die Verbrechen begangen hat, leidet die zweite, die Generation der Kinder, paradoxerweise unter den zu den Verbrechen gehörenden Scham- und Schuldgefühlen.